Haltefrist § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Krypto Haltefrist Rechner
Wann wird dein Bestand steuerfrei – und was würde ein Verkauf heute kosten? Der Rechner stellt das geltende Recht dem hypothetischen Reformszenario gegenüber.
Frist und Steuer vergleichen
Szenario A — geltendes Recht
–Steuer bei einem Verkauf heute
- Haltefrist erfüllt
- –
- Steuerfrei ab
- –
- Steuer bei Verkauf nach Fristablauf
- 0 €
Szenario B — Reform Annahme
–Steuer bei einem Verkauf – unabhängig vom Zeitpunkt
- Haltefrist
- entfällt
- Steuerfrei ab
- nicht vorgesehen
- Angenommener Satz
- 25 % + Soli
Szenario B ist kein geltendes Recht. Es unterstellt, dass Krypto-Gewinne künftig wie Kapitalerträge mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert werden (26,375 %). Weder Stichtag noch Bestandsschutz, Verlustverrechnung oder Steuersatz sind bislang festgelegt. Mehr dazu auf der Seite Steuerreform 2027.
Welche Annahmen stecken in diesen Zahlen?
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Steuerberatung.
So wird die Haltefrist berechnet
Die Frist folgt den allgemeinen Regeln der §§ 187, 188 BGB. Der Tag der Anschaffung zählt nicht mit: Die Frist beginnt am Folgetag und endet mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht.
Kauf am 15. Januar 2026 → Frist läuft ab dem 16. Januar 2026 und endet am 15. Januar 2027. Ein Verkauf ab dem 16. Januar 2027 ist steuerfrei.
Ein Verkauf am letzten Tag der Frist ist noch ein privates Veräußerungsgeschäft. Ein Tag zu früh kann den kompletten Gewinn steuerpflichtig machen.
Maßgeblich für beide Zeitpunkte ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, also die Order-Ausführung auf der Börse – nicht der Zeitpunkt, zu dem die Coins im Wallet ankommen oder der Euro-Betrag auf dem Bankkonto gutgeschrieben wird.
Was die Frist beendet – und was nicht
| Vorgang | Wirkung auf die Haltefrist |
|---|---|
| Verkauf gegen Euro | Beendet die Frist, Veräußerung liegt vor |
| Tausch Coin gegen Coin | Beendet die Frist der hingegebenen Währung, startet eine neue für die erhaltene |
| Bezahlen mit Kryptowährung | Gilt als Veräußerung, beendet die Frist |
| Übertrag zwischen eigenen Wallets | Keine Veräußerung, Frist läuft weiter |
| Staking oder Lending | Frist bleibt bei einem Jahr; die Erträge sind gesondert zu versteuern |
| Hard Fork, Airdrop | Für die neuen Einheiten beginnt eine eigene Frist |
Bei mehreren Zukäufen derselben Währung gilt für die Zuordnung grundsätzlich das FIFO-Verfahren je Wallet: Die zuerst angeschafften Einheiten gelten als zuerst verkauft. Dieser Rechner betrachtet bewusst nur eine einzelne Position.
Häufige Fragen zur Haltefrist
Wann läuft die Haltefrist bei Kryptowährungen ab?
Die einjährige Frist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet mit Ablauf des Tages, der dem Anschaffungstag entspricht. Wer am 3. März 2026 gekauft hat, kann ab dem 4. März 2027 steuerfrei verkaufen. Ein Verkauf am letzten Tag der Frist ist noch steuerpflichtig.
Was passiert mit der Haltefrist, wenn ich Coins tausche oder bewege?
Ein Tausch in eine andere Kryptowährung beendet die Frist für die hingegebene Währung und startet eine neue für die erhaltene. Eine reine Übertragung zwischen eigenen Wallets ist dagegen keine Veräußerung und lässt die Frist unberührt.
Gilt bei Staking eine Haltefrist von zehn Jahren?
Nein. Die frühere Diskussion um eine Verlängerung auf zehn Jahre ist erledigt: Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass die Haltefrist auch bei Staking oder Lending ein Jahr beträgt. Die laufenden Staking-Erträge selbst sind davon unabhängig als sonstige Einkünfte zu versteuern.
Fällt die Haltefrist 2027 weg?
Beschlossen ist das nicht. Die Eckpunkte zum Haushalt 2027 kündigen an, private Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten künftig wie Kapitalerträge zu behandeln. Ein Gesetzentwurf mit Stichtag, Bestandsschutz und Steuersatz liegt nicht vor. Bis dahin gilt die einjährige Frist unverändert.